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Häufig gestellte Fragen
Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren notariellen Dienstleistungen.
Allgemeine Fragen
Der Notar ist ein vom Staat ernannter öffentlicher Amtsträger. Er beurkundet Urkunden, berät Parteien und stellt die Rechtmäßigkeit von Transaktionen sicher. Die notarielle Urkunde hat besondere Beweiskraft und ist vollstreckbar.
Sie können online über unser Terminanfrageformular, telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von 48 Stunden einen Zeitraum anzubieten.
Unser Büro ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Termine außerhalb dieser Zeiten sind auf Anfrage möglich.
Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Art der Transaktion. Wir senden Ihnen bei der Terminvereinbarung eine detaillierte Liste. Bringen Sie im Allgemeinen Ihre Ausweisdokumente und alle mit Ihrem Projekt verbundenen Dokumente mit.
Immobilien
Von der Unterzeichnung des Vorvertrags bis zur Kaufurkunde dauert es in der Regel 2 bis 3 Monate. Dieser Zeitraum ermöglicht notwendige Überprüfungen und die Beschaffung der Finanzierung.
Nein, der Notar ist für jeden Immobilienverkauf obligatorisch. Er gewährleistet die Sicherheit der Transaktion, überprüft die rechtliche Situation der Immobilie und sorgt für die Veröffentlichung der Urkunde.
Der Vorvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Verkäufer zum Verkauf und der Käufer zum Kauf unter bestimmten Bedingungen verpflichtet. Er geht der Kaufurkunde voraus und ermöglicht Zeit für Überprüfungen.
Erbschaften und Schenkungen
Der Notar ist obligatorisch, wenn die Erbschaft Immobilien umfasst oder ihr Wert einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. In allen Fällen wird er empfohlen, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Erbschaft sicherzustellen.
Die Erbschaftserklärung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod eingereicht werden. Die vollständige Abwicklung der Erbschaft kann jedoch je nach Komplexität länger dauern.
Ja, Schenkungen profitieren von Freibeträgen, die alle 15 Jahre erneuerbar sind. Sie ermöglichen die Antizipation der Vermögensübertragung und die Reduzierung zukünftiger Erbschaftskosten.
Ein Testament tritt beim Tod in Kraft und ist jederzeit widerrufbar. Eine Schenkung ist eine unwiderrufliche Übertragung, die sofort wirksam wird, außer bei Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt.
Familie und Ehe
Es ist nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert. Der Ehevertrag ermöglicht es Ihnen, Ihre eheliche Vermögensordnung zu wählen und an Ihre Situation anzupassen. Ohne Vertrag gilt die gesetzliche Gütergemeinschaft.
Ja, es ist nach 2 Jahren Ehe möglich. Die Änderung muss durch notarielle Urkunde erfolgen und erfordert die Zustimmung beider Ehepartner und in einigen Fällen der Kinder.
Die eingetragene Partnerschaft (Zivilrechtlicher Solidaritätspakt) ist ein Vertrag zwischen zwei Personen zur Organisation ihres gemeinsamen Lebens. Sie kann vor einem Notar oder im Rathaus geschlossen werden.
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Unser Team steht zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren Projekten zu unterstützen.
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